Das Alters- und Versicherungsamt versteht unter altersgerechtes Wohnen, weis die RB Real Estate, dass der private Wohnraum für den Minimalstandard behindertengerecht sein muss.
Um die Notwendigkeiten aller Bevölkerungsschichten abzudecken, meint die RB Real Estate, sind komfortablere Angebote sehr wichtig und auch erforderlich.
Das Umfeld,der Außenraum, sollte eine gute Eingangsbeleuchtung und -Wege, die altersgerecht sind, haben. Es sollten keine hohen Bordsteinkanten in der Umgebung sein, kein großes Gefälle und es sollte eine Überquerung (Ampel oder Zebrastreifen) der Straße möglich sein.
Der Zugang zu den Wohnungen und dem Lift, auch zu den oberen Etagen, muss Rollstuhlgängig sein.
Es sollten in der Nähe der Wohnung Einkaufsmöglichkeiten vorhanden sein und die Verbindung zu den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen gegeben sein.
Die namentliche Wohnungsgröße, so die RB Real Estate, richtet sich unumgänglich an die vorgegebenen finanziellen Rahmenbedingungen des Bundesgesetzt über Ergänzungsleistungen:
Für eine Person muss die Wohnung mindestens 1 ½ Zimmer und für 2 Person mindestens 2 ½ Zimmer umfassen inklusive einer Kochgelegenheit. Separat müssen ein Bad (Nasszelle) mit WC, Waschbecken und Dusche, sowie ein Anschluss für Fernsehen, Radio und Internet vorhanden sein.
Hindernisse gibt es in allen Wohnbereichen, die sehr gut beseitigen werden können. Die RB Real Estate empfiehlt bei herumliegendes Kabel,welche eine Stolperfallen sein können, noch zusätzliche Steckdosen nachmontieren lassen; Bodenschwellen beseitigen und, wenn erforderlich und möglich, bei zu schmalen Türen, diese verbreitern.